ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(AGB's)
REISEBEDINGUNGEN
(Allgemeine Geschäftsbedingungen)
1. Abschluss des Reisevertrages
a) Mit der Buchung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter TravelTrex GmbH mit
Sitz in Köln, Deutschland, im folgenden “TT” abgekürzt,
den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots
sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von TT für
die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
b) Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels,
Beförderungsunternehmen) sind von TT nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen
zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten
Leistungen von TT hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
Orts- und Hotelprospekte, die nicht von TT herausgegeben werden, sind für
TT und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche
Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt
der Leistungspflicht von TT gemacht wurden.
c) Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax, Internet
oder E-Mail erfolgen. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von
Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen
einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat. Bei elektronischen Buchungen bestätigt
TT den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung
stellt jedoch noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar.
d) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch TT zustande. Die Annahme bedarf keiner
bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird TT dem
Kunden eine schriftliche oder elektronische Reisebestätigung übermitteln.
Hierzu ist TT nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als
sieben Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
e) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so
liegt ein neues Angebot von TT vor, an das TT für die Dauer von zehn Tagen
gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
wenn der Kunde innerhalb der Bindefrist TT die Annahme durch ausdrückliche
Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt erklärt.
f) Liegen dem Bucher die Reisebedingungen des Veranstalters bei der telefonischen
Buchung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung zugesandt und
gemäß der Regelung in Punkt 1e Bestandteil des Reisevertrages.
2. Bezahlung, Reisedokumente
a) Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung
des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Nach Vertragsabschluss
wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe
von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restsumme ist 28 Tage vor Reisebeginn
fällig. Erfolgt die Buchung innerhalb der 28 Tage, ist der Gesamtbetrag
sofort fällig.
b) Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend
den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist TT berechtigt, nach Mahnung
mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten
gemäß Punkt 4 zu belasten.
c) Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt erst nach Eingang der kompletten Zahlung
bei TT.
3. Leistungsänderungen
a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die
von TT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind.
b) TT ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird TT dem Kunden eine
kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Im Fall
einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn TT in der
Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot
anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung
von TT über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend
zu machen.
4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich
ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei TT (Anschrift s. u.) oder
dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde. Dem Kunden wird empfohlen,
den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bereits ausgehändigte Reisedokumente
sind unverzüglich an TT zurückzugeben. Tritt der Kunde vom Reisevertrag
ganz oder teilweise zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert
TT den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann TT, soweit der Rücktritt
nicht von TT zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, für
getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen Ersatz verlangen. Bei der Berechnung
des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
a) TT kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden
Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis
wie folgt pauschalieren: Bei Rücktritt werden bis 30 Tage vor Reisebeginn
20 % (bei Flugreisen 50 %), bis 15 Tage vor Reisebeginn 40 % (bei Flugreisen
65 %), bis 8 Tage vor Reisebeginn 70 % (bei Flugreisen 80 %) und ab 7 Tage vor
Reiseantritt und bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises berechnet.
Für die komplette Stornierung (also nicht nur einzelner Teilnehmer) von
Wohneinheiten ab 10 Personen gelten aufgrund Ihrer ausschließlich langfristigen
Vermietbarkeit folgende Pauschalen: bis 16 Wochen vor Reisebeginn 20 % (bei Flugreisen
50 %), bis 12 Wochen vor Reisebeginn 30 % (bei Flugreisen 60 %), bis 8 Wochen
vor Reisebeginn 40 % (bei Flugreisen 65 %), bis 4 Wochen vor Reisebeginn 60 %
(bei Flugreisen 75 %), bis 15 Tage vor Reisebeginn 75 % (bei Flugreisen 85 %)
und ab 14 Tage vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises.
Geht die Stornierung werktags (außer Samstag) nach 18:00 Uhr ein, ist für
den Rücktrittszeitpunkt der darauf folgende Werktag (außer Samstag)
maßgeblich.
b) TT kann vom Kunden gemäß § 651 i Abs. 2 BGB den Ersatz des
tatsächlich entstandenen Schadens verlangen, der dem Reisepreis abzüglich
ersparter Aufwendungen und etwaiger anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen
entspricht.
c) Treten aus einer Gruppe eine oder mehrere Personen zurück, so dass die
Wohneinheit (z. B. Doppelzimmer, Appartement) durch die verbliebenen Personen
weiterhin belegt wird, werden die Rücktrittskosten in der Regel nach Punkt
4b berechnet (unabhängig vom Rücktrittszeitpunkt).
d) Dem Kunden bleibt es unbenommen, TT nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
5. Umbuchungen
a) Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich
des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft
oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des
Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann TT bis 22 Tage vor Reiseantritt
ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 25,- € pro Reisenden erheben (bei
Flugreisen zzgl. Umbuchungsentgelt der Airline). Umbuchungswünsche des Kunden
ab dem 21. Tag vor Reisebeginn können, sofern ihre Durchführung überhaupt
möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Punkt
4 bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die nur einen geringen Aufwand verursachen.
Kommt die Umbuchung einer Teilstornierung gleich (z.B. Umbuchung von Bus- auf
Privatanreise), kann gemäß Punkt 4 verfahren werden.
b) Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter
in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Hierfür ist ein
Umbuchungsentgelt in Höhe von 25,- € zu entrichten (bei Flugreisen
zzgl. Umbuchungsentgelt der Airline). TT kann dem Eintritt des Dritten widersprechen,
wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende gegenüber
TT als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstehenden Mehrkosten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten
wurden, aus Gründen nicht in Anspruch, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er
keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. TT wird sich bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
TT kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der
Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch TT nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Kündigt
TT, so behält TT den Anspruch auf den Reisepreis, TT muss sich jedoch den
Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die
TT aus einer anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen
erlangt, einschließlich der TT von den Leistungsträgern gutgebrachten
Beträge.
8. Obliegenheiten des Kunden
a) Mängelanzeige: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht,
so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, TT einen
aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies
schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann
nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen
unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich
der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am
Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel TT an dessen Sitz zur
Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. von TT
wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen,
unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern
dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden
anzuerkennen.
b) Fristsetzung vor Kündigung: Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines
Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder
aus wichtigem, TT erkennbarem Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er
TT zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur
dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von TT verweigert wird oder
wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für
TT erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
c) Gepäckverlust und Gepäckverspätung: Schäden oder Zustellungsverzögerungen
empfiehlt TT dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige
(P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft bzw. dem Busunternehmen (Fahrer)
anzuzeigen. Beförderungsunternehmen lehnen in der Regel Erstattungen ab,
wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige
ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen
nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung
oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen
Vertretung von TT unverzüglich anzuzeigen.
d) Reiseunterlagen: Der Kunde hat TT zu informieren, wenn er die erforderlichen
Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von TT
mitgeteilten Frist erhält.
e) Schadensminderungspflicht: Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst
zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat
er TT auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
9. Beschränkung der Haftung
a) Die vertragliche Haftung von TT für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des
Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
oder soweit TT für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) Die deliktische Haftung von TT für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise
darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck
nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang dringend der Abschluss einer Reiseunfall-
und Reisegepäckversicherung empfohlen.
c) TT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z. B. Betrieb der Skilifte, Skibus etc.) und in der Reiseausschreibung
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise
hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung
der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber
TT erfolgen (Anschrift s. u.). Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden,
Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang
mit Flügen gemäß Punkt 8c. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust,
binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
b) Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c-f BGB verjähren
in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem
Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunde und TT Verhandlungen über
den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die
Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder TT die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende
der Hemmung ein.
11. Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
TT ist verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität
der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten
Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die
ausführende Fluggesellschaft bei der Buchung noch nicht fest, so ist TT
verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu
nennen, die den Flug wahrscheinlich durchführen wird bzw. werden. Sobald
TT weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird TT den
Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführend genannte Fluggesellschaft,
muss TT sicherstellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den
Wechsel unterrichtet wird.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
a) TT wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft,
in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie deren eventuelle Änderung
vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt
das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine
Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit,
Staatenlosigkeit) vorliegen.
b) TT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde TT mit der
Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass TT die Verzögerung zu vertreten
hat.
c) Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der
notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten
von Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation durch TT bedingt sind.
13. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und TT findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung, wenn und soweit die Rechtswahl nicht dazu führt,
dass einem Verbraucher durch die vorliegenden Vertragsbedingungen und das entsprechende
deutsche Recht der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates,
in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen
wird. In diesem Fall gilt weiterhin deutsches Recht mit der Maßgabe, dass
den zwingenden Mindestschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, Geltung verschafft werden muss.
Soweit dem Vertragsabschluss mit einem Verbraucher, der seinen gewöhnlichen
Aufenthalt nicht in Deutschland hat, kein ausdrückliches Angebot oder eine
Werbung in dem Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts vorausgegangen ist,
das zum Vertragsabschluss führte, findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit
bei Klagen des Kunden gegen TT im Ausland für die Haftung von TT dem Grunde
nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen,
insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden
ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
14. Gerichtsstand
a) Der Kunde kann, soweit er Verbraucher ist, TT nach seiner Wahl an seinem Wohnort
oder am Sitz von TT verklagen. Für Klagen von TT gegen Kunden die Verbraucher
sind, ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend.
b) Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind
wird als Gerichtsstand der Sitz von TT vereinbart.
c) Für Klagen gegen den Kunden, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der
Sitz von TT vereinbart.
d) Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich
nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag
zwischen dem Kunden und TT anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden
ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den
Kunden günstiger sind als die Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen
oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Reiseveranstalter:
TravelTrex GmbH, Bonner Str. 484-486, 50968 Köln, HRB 31998, Amtsgericht
Köln, Geschäftsführer: Andreas Rühl, Thomas Bartel. SnowTrex
ist eine Marke der TravelTrex GmbH.
Stand: 10.02.2009.
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