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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB's)

REISEBEDINGUNGEN (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1. Abschluss des Reisevertrages
a) Mit der Buchung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter TravelTrex GmbH mit Sitz in Köln, Deutschland, im folgenden “TT” abgekürzt, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von TT für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
b) Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von TT nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von TT hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von TT herausgegeben werden, sind für TT und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von TT gemacht wurden.
c) Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax, Internet oder E-Mail erfolgen. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Bei elektronischen Buchungen bestätigt TT den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt jedoch noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar.
d) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch TT zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird TT dem Kunden eine schriftliche oder elektronische Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist TT nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
e) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von TT vor, an das TT für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindefrist TT die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt erklärt.
f) Liegen dem Bucher die Reisebedingungen des Veranstalters bei der telefonischen Buchung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung zugesandt und gemäß der Regelung in Punkt 1e Bestandteil des Reisevertrages.

2. Bezahlung, Reisedokumente

a) Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restsumme ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig. Erfolgt die Buchung innerhalb der 28 Tage, ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
b) Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist TT berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Punkt 4 zu belasten.
c) Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt erst nach Eingang der kompletten Zahlung bei TT.

3. Leistungsänderungen
a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von TT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
b) TT ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird TT dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn TT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von TT über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei TT (Anschrift s. u.) oder dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bereits ausgehändigte Reisedokumente sind unverzüglich an TT zurückzugeben. Tritt der Kunde vom Reisevertrag ganz oder teilweise zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert TT den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann TT, soweit der Rücktritt nicht von TT zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen Ersatz verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
a) TT kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt pauschalieren: Bei Rücktritt werden bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 % (bei Flugreisen 50 %), bis 15 Tage vor Reisebeginn 40 % (bei Flugreisen 65 %), bis 8 Tage vor Reisebeginn 70 % (bei Flugreisen 80 %) und ab 7 Tage vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises berechnet.
Für die komplette Stornierung (also nicht nur einzelner Teilnehmer) von Wohneinheiten ab 10 Personen gelten aufgrund Ihrer ausschließlich langfristigen Vermietbarkeit folgende Pauschalen: bis 16 Wochen vor Reisebeginn 20 % (bei Flugreisen 50 %), bis 12 Wochen vor Reisebeginn 30 % (bei Flugreisen 60 %), bis 8 Wochen vor Reisebeginn 40 % (bei Flugreisen 65 %), bis 4 Wochen vor Reisebeginn 60 % (bei Flugreisen 75 %), bis 15 Tage vor Reisebeginn 75 % (bei Flugreisen 85 %) und ab 14 Tage vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises.
Geht die Stornierung werktags (außer Samstag) nach 18:00 Uhr ein, ist für den Rücktrittszeitpunkt der darauf folgende Werktag (außer Samstag) maßgeblich.
b) TT kann vom Kunden gemäß § 651 i Abs. 2 BGB den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verlangen, der dem Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und etwaiger anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen entspricht.
c) Treten aus einer Gruppe eine oder mehrere Personen zurück, so dass die Wohneinheit (z. B. Doppelzimmer, Appartement) durch die verbliebenen Personen weiterhin belegt wird, werden die Rücktrittskosten in der Regel nach Punkt 4b berechnet (unabhängig vom Rücktrittszeitpunkt).
d) Dem Kunden bleibt es unbenommen, TT nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.

5. Umbuchungen
a) Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann TT bis 22 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 25,- € pro Reisenden erheben (bei Flugreisen zzgl. Umbuchungsentgelt der Airline). Umbuchungswünsche des Kunden ab dem 21. Tag vor Reisebeginn können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Punkt 4 bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur einen geringen Aufwand verursachen.
Kommt die Umbuchung einer Teilstornierung gleich (z.B. Umbuchung von Bus- auf Privatanreise), kann gemäß Punkt 4 verfahren werden.
b) Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Hierfür ist ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 25,- € zu entrichten (bei Flugreisen zzgl. Umbuchungsentgelt der Airline). TT kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende gegenüber TT als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen nicht in Anspruch, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. TT wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
TT kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch TT nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Kündigt TT, so behält TT den Anspruch auf den Reisepreis, TT muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die TT aus einer anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der TT von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8. Obliegenheiten des Kunden
a) Mängelanzeige: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, TT einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel TT an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. von TT wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
b) Fristsetzung vor Kündigung: Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, TT erkennbarem Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er TT zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von TT verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für TT erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
c) Gepäckverlust und Gepäckverspätung: Schäden oder Zustellungsverzögerungen empfiehlt TT dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft bzw. dem Busunternehmen (Fahrer) anzuzeigen. Beförderungsunternehmen lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von TT unverzüglich anzuzeigen.
d) Reiseunterlagen: Der Kunde hat TT zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von TT mitgeteilten Frist erhält.
e) Schadensminderungspflicht: Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er TT auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

9. Beschränkung der Haftung
a) Die vertragliche Haftung von TT für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit TT für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) Die deliktische Haftung von TT für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang dringend der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
c) TT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Betrieb der Skilifte, Skibus etc.) und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber TT erfolgen (Anschrift s. u.). Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Punkt 8c. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
b) Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c-f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunde und TT Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder TT die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

11. Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
TT ist verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft bei der Buchung noch nicht fest, so ist TT verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die den Flug wahrscheinlich durchführen wird bzw. werden. Sobald TT weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird TT den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführend genannte Fluggesellschaft, muss TT sicherstellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
a) TT wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
b) TT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde TT mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass TT die Verzögerung zu vertreten hat.
c) Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch TT bedingt sind.

13. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und TT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, wenn und soweit die Rechtswahl nicht dazu führt, dass einem Verbraucher durch die vorliegenden Vertragsbedingungen und das entsprechende deutsche Recht der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird. In diesem Fall gilt weiterhin deutsches Recht mit der Maßgabe, dass den zwingenden Mindestschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, Geltung verschafft werden muss.
Soweit dem Vertragsabschluss mit einem Verbraucher, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland hat, kein ausdrückliches Angebot oder eine Werbung in dem Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts vorausgegangen ist, das zum Vertragsabschluss führte, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen TT im Ausland für die Haftung von TT dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14. Gerichtsstand
a) Der Kunde kann, soweit er Verbraucher ist, TT nach seiner Wahl an seinem Wohnort oder am Sitz von TT verklagen. Für Klagen von TT gegen Kunden die Verbraucher sind, ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend.
b) Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind wird als Gerichtsstand der Sitz von TT vereinbart.
c) Für Klagen gegen den Kunden, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von TT vereinbart.
d) Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und TT anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.



Reiseveranstalter:
TravelTrex GmbH, Bonner Str. 484-486, 50968 Köln, HRB 31998, Amtsgericht Köln, Geschäftsführer: Andreas Rühl, Thomas Bartel. SnowTrex ist eine Marke der TravelTrex GmbH.
Stand: 10.02.2009.